Unsere AGB (Immobilien)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren an uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.
- Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Mit dem Exposèanschreiben gilt die Vertragsgelegenheit als nachgewiesen. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag durch vertragliche Erweiterung zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht zum Beispiel auch bei Erbbaurecht statt Kauf wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus unserem Angebotsbestand Verträge direkt mit dem Anbieter geschlossen werden.
- Die Maklercourtage beträgt- sofern nicht anders vereinbart- 6% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlich geregelten Umsatzsteuer. Bei der Vermittlung von Mietobjekten entsteht dem Vermittler gegenüber dem Mieter ein Anspruch auf Maklerprovision von 2 Kalt- Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer bei Wohnräumen bzw. 3 Kalt- Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer bei Gewerberäumen. Die Provision ist verdient und wird fällig am Tage des notariellen oder anderweitigen Vertragsabschlusses über eines der nachgewiesenen Objekte. Dies gilt generell auch bei möglichen Versteigerungszuschlägen durch das zuständige Amtsgericht.
- Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustandegekommene Vertrag auf Grund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag auf Grund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in einer Person oder Ehegatten liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
- Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich. Spätere Nachweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
- Der Interessent ist verpflichtet bei Verhandlungen uns als ursächlich wirkenden Makler zu nennen und uns zu diesem und jedem Vertragsabschluß heranzuziehen, sowie uns Abschriften der abgeschlossenen Verträge zu beschaffen.
- Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
- Dieser Maklervertrag kann nur aufgrund der abgeschlossenen Bedingungen des Alleinauftrages gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Kündigung verpflichtet, sobald keine Absicht mehr besteht, sein Objekt zu verkaufen bzw. vermitteln zu lassen.
- Der Makler darf in gleicher Sache auch für die Gegenseite tätig werden.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Absprachen sind unverbindlich. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen nicht berührt.
- Gerichtsstand ist Stralsund
Graske Immobilien